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LADESTATIONEN FÜR ELEKTROAUTOS: 
DER BONUS FÜR UNTERNEHMEN 

Für Unternehmen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge installieren, stehen 90 Millionen Euro an Anreizen zur Verfügung 

Dies ist im Dekret vom 25. August vorgesehen und wird am 20. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die staatliche Bestimmung, die Beiträge zu Gunsten von Unternehmen, Fachleuten und der Produktionswelt im Allgemeinen vorsieht, wird gerade fertiggestellt, die Ladeinfrastrukturen für Elektroautos an ihren Arbeitsplätzen installieren werden.

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Die im Dekret vom 25. August letzten Jahres eingefügte Bestimmung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und sieht eine Gesamtzuweisung von 90 Millionen Euro vor, die sich wie folgt aufteilt:

80%

10%

10%

an Unternehmen zur Finanzierung von Einkäufen unter 375.000 Euro

 

an Unternehmen zur Finanzierung von Einkäufen ab 375.000 Euro

 

für Profis reserviert

Die Darlehen werden in den ersten Monaten des Jahres 2022 verfügbar sein, indem Sie auf das spezielle Webportal zugreifen, auf dem Sie Anträge stellen können.

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Anträge auf Zuschuss sind erstattungsfähig für Ausgaben abzüglich Mehrwertsteuer, die nach dem Inkrafttreten des . entstanden sind

Dekret mit folgenden Obergrenzen:

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  • AC-Ladeinfrastrukturen mit Leistungen von 7,4 kW bis 22 kW inklusive

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  • Wallbox mit Einzelladepunkt: 2.500 Euro pro Einzelgerät

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  • Säulen mit zwei Ladepunkten: 8.000 Euro pro einzelne Säule

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  • Gleichstrom-Ladeinfrastrukturen:

    

     noch bis  50kW:     1.000 Euro / kW

     über 50 kW:  50.000 Euro für jede Spalte

     über 100 kW: 75.000 Euro für eine einzelne Säule

Um beitragsberechtigt zu sein, müssen die Ladeinfrastrukturen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fabrikneu sein

  • eine Nennleistung von mindestens 7,4 kW haben, die mindestens 32 Ampere garantiert  für jede einzelne Phase

  • Beachten Sie die Mindestanforderungen gemäß Art. 4 des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt Nr. 541/2020 / R / ee vom 15. Dezember 2020

  • sich auf italienischem Hoheitsgebiet und in Gebieten befinden, die den Begünstigten vollständig zur Verfügung stehen

  • Nach den Regeln der Kunst hergestellt und mit einer Konformitätserklärung gemäß Ministerialerlass Nr. 37/2008 und die Anschlussschätzung endgültig angenommen.

 

Anforderungen an die begünstigten Unternehmen

Die antragstellenden Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Auf italienischem Gebiet ansässig sein

  • Seien Sie aktiv und im Handelsregister eingetragen

  • Befinden Sie sich nicht in einer schwierigen Situation im Sinne der Ausnahmeregelung

  • Bei INPS oder INAIL registriert sein und eine reguläre Beitragsposition haben, wie vom DURC . gezeigt

  • Halten Sie sich an die Steuerpflichten

  • Kein Insolvenzverfahren und kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, auch keine freiwillige, kontrollierte Verwaltung, ein Vergleich mit Gläubigern oder eine andere gleichwertige Situation nach geltendem Recht

  • Keine De-minimis-Beihilfe insgesamt erhalten, die zusammen mit der Höhe der Konzessionen für Ladestationen von Elektrofahrzeugen zur Ãœberschreitung der in der De-minimis-Verordnung vorgesehenen Obergrenzen führt

  • Keine anderen öffentlichen Zuwendungen für die durch den Zuschuss gedeckten Ausgaben erhalten oder beantragt haben

  • Nicht Empfänger von Disqualifikationssanktionen gemäß Art. 9, Absatz 2, des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, n. 231

  • Nicht erhaltene und anschließend nicht zurückgezahlte oder auf einem Sperrkonto hinterlegte Beihilfen, für die eine Einziehungsanordnung anhängig ist, nachdem die Europäische Kommission zuvor die Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt hatte

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