LADESTATIONEN FÜR ELEKTROAUTOS:
DER BONUS FÜR UNTERNEHMEN
Für Unternehmen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge installieren, stehen 90 Millionen Euro an Anreizen zur Verfügung
Dies ist im Dekret vom 25. August vorgesehen und wird am 20. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die staatliche Bestimmung, die Beiträge zu Gunsten von Unternehmen, Fachleuten und der Produktionswelt im Allgemeinen vorsieht, wird gerade fertiggestellt, die Ladeinfrastrukturen für Elektroautos an ihren Arbeitsplätzen installieren werden.
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Die im Dekret vom 25. August letzten Jahres eingefügte Bestimmung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und sieht eine Gesamtzuweisung von 90 Millionen Euro vor, die sich wie folgt aufteilt:
80%
10%
10%
an Unternehmen zur Finanzierung von Einkäufen unter 375.000 Euro
an Unternehmen zur Finanzierung von Einkäufen ab 375.000 Euro
für Profis reserviert
Die Darlehen werden in den ersten Monaten des Jahres 2022 verfügbar sein, indem Sie auf das spezielle Webportal zugreifen, auf dem Sie Anträge stellen können.
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Anträge auf Zuschuss sind erstattungsfähig für Ausgaben abzüglich Mehrwertsteuer, die nach dem Inkrafttreten des . entstanden sind
Dekret mit folgenden Obergrenzen:
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AC-Ladeinfrastrukturen mit Leistungen von 7,4 kW bis 22 kW inklusive
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Wallbox mit Einzelladepunkt: 2.500 Euro pro Einzelgerät
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Säulen mit zwei Ladepunkten: 8.000 Euro pro einzelne Säule
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Gleichstrom-Ladeinfrastrukturen:
noch bis 50kW: 1.000 Euro / kW
über 50 kW: 50.000 Euro für jede Spalte
über 100 kW: 75.000 Euro für eine einzelne Säule
Um beitragsberechtigt zu sein, müssen die Ladeinfrastrukturen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Fabrikneu sein
eine Nennleistung von mindestens 7,4 kW haben, die mindestens 32 Ampere garantiert für jede einzelne Phase
Beachten Sie die Mindestanforderungen gemäß Art. 4 des Beschlusses der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt Nr. 541/2020 / R / ee vom 15. Dezember 2020
sich auf italienischem Hoheitsgebiet und in Gebieten befinden, die den Begünstigten vollständig zur Verfügung stehen
Nach den Regeln der Kunst hergestellt und mit einer Konformitätserklärung gemäß Ministerialerlass Nr. 37/2008 und die Anschlussschätzung endgültig angenommen.
Anforderungen an die begünstigten Unternehmen
Die antragstellenden Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Auf italienischem Gebiet ansässig sein
Seien Sie aktiv und im Handelsregister eingetragen
Befinden Sie sich nicht in einer schwierigen Situation im Sinne der Ausnahmeregelung
Bei INPS oder INAIL registriert sein und eine reguläre Beitragsposition haben, wie vom DURC . gezeigt
Halten Sie sich an die Steuerpflichten
Kein Insolvenzverfahren und kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, auch keine freiwillige, kontrollierte Verwaltung, ein Vergleich mit Gläubigern oder eine andere gleichwertige Situation nach geltendem Recht
Keine De-minimis-Beihilfe insgesamt erhalten, die zusammen mit der Höhe der Konzessionen für Ladestationen von Elektrofahrzeugen zur Überschreitung der in der De-minimis-Verordnung vorgesehenen Obergrenzen führt
Keine anderen öffentlichen Zuwendungen für die durch den Zuschuss gedeckten Ausgaben erhalten oder beantragt haben
Nicht Empfänger von Disqualifikationssanktionen gemäß Art. 9, Absatz 2, des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, n. 231
Nicht erhaltene und anschließend nicht zurückgezahlte oder auf einem Sperrkonto hinterlegte Beihilfen, für die eine Einziehungsanordnung anhängig ist, nachdem die Europäische Kommission zuvor die Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt hatte